Wichtige Änderungen zur Vergütung der tierärztlichen Leistungen im Notdienst

Am 14. Februar 2020 ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für den Tierärztlichen Notdienst in Kraft getreten.

Es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, die für alle Tierärzte / Tierärztinnen verpflichtend ist. Diese Regelung wurde notwendig, da die Aufrechterhaltung eines tierärztlichen Notdienstes immer schwieriger und teurer geworden ist.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Bei einer Behandlung im Notdienst ist jeder Tierarzt / jede Tierärztin verpflichtet, zusätzlich zu den erbrachten Leistungen, eine pauschale Notdienstgebühr von 59,50 € inkl. MwSt. zu erheben.
  • Die Berechnung der tierärztlichen Leistungen im Notdienst muss zwischen dem zweifachen und vierfachen Satz der GOT erfolgen.

Die gute Nachricht ist, dass wir in unserer regulären Samstagsprechstunde von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr weiterhin ohne Notdienstgebühr abrechnen können.

Die Neuregelung wird die Versorgung unserer Patienten im Notdienst deutlich teurer machen. Zur Milderung der finanziellen Belastung gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit der Teilzahlung. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

Ihr Team des Baab-Kleintierzentrums am Alzeyer Kreuz

Hier können Sie unsere Sprech- und Notdienstzeiten einsehen