Novellierung der tierärztlichen Gebührenordnung ab November 2022

Liebe Kunden,

wie Sie wissen, sind unsere Leistungen durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesgesetzlich geregelt. Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt noch aus dem Jahr 1999 und wurde 2017 das letzte Mal angepasst.

Nach fast 23 Jahren wurde die GOT im vergangenen Jahr auf Grundlage einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft komplett überarbeitet. Die Leistungen wurden an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand und die Preise an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Diese Gebührenerhöhung wurde unabhängig von der Inflation der letzten 12 Monate entschieden.

Für uns Tierärzte ist dies ein wichtiger politischer Schritt, um dem massiven Fachkräftemangel, den Lücken in der Notdienst-versorgung und dem Praxis- und Kliniksterben in der Tiermedizin entgegenzuwirken.

Für Sie als Tierbesitzer bedeutet das, dass Ihre Tierarztrechnung ab 22. November 2022 deutlich höher ausfallen wird.

Bitte denken Sie über eine Tierkrankenversicherung nach, um für Notsituationen gerüstet zu sein. Wir beraten Sie gerne.

Die Neufassung der GOT finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tieraerztegebuehrenordnung-got-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Bundestierärztekammer: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Ihr Team des Baab-Kleintierzentrums am Alzeyer Kreuz